Auftragsverarbeitung (AVV)
Vertrag, der die Verarbeitung personenbezogener Daten durch einen Dienstleister regelt.
Definition
Ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) regelt gemäß DSGVO die Verarbeitung personenbezogener Daten durch einen Dienstleister im Auftrag eines Verantwortlichen. Er legt Zweck, Umfang, Dauer sowie technische und organisatorische Maßnahmen der Verarbeitung fest.
Warum das wichtig ist
Sobald ein externer Anbieter, etwa ein Cloud- oder Modellanbieter, personenbezogene Daten verarbeitet, ist in der Regel ein AVV erforderlich. Er ist ein zentraler Baustein datenschutzkonformer KI-Lösungen mit externen Diensten.
Vidasus-Kontext
In der Beratung prüfen wir, an welchen Stellen einer KI-Architektur eine Auftragsverarbeitung vorliegt und welche vertraglichen Grundlagen notwendig sind.